
Achtung: Die ersten DSGVO-Abmahnungen sind da
5. Juni 2018 | Politik | Geo-Politik | Wirtschaft | Finanzen | connectiv.events
Gestern erhielt ich eine erste Anfrage eines Newsletter-Nutzers zur Speicherung seiner Daten. Glücklicherweise benutze ich ein gutes Newsletter-Programm, mit dem diese Anfrage relativ schnell beantwortet werden konnte.
In diversen Gruppen auf Facebook wurde mitgeteilt, daß bei mehreren Firmen vorgefertigte Datenauskunftsersuchen eingegangen sind. Es wird vermutet, daß sich Menschen einen Spaß daraus machen oder daß es sich hier um Abmahnfallen handeln könnte. Momentan ist die Rechtslage, wie dort zu verfahren ist, noch sehr unklar. Auf jeden Fall werden Menschen damit beschäftigt, verängstigt und von ihren eigentlichen Aufgaben abgehalten.
Ich denke, jeder ist gut beraten, die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung ernst zu nehmen und sein Unternehmen so schnell wie möglich durchzuprüfen und abzusichern.
Bereits wenige Tage nach dem Start der DSGVO gibt es – neben unzähligen Phishing Mails – auch schon die ersten Abmahnungen. Die optimistischen Aussagen von Seiten der Politik und Juristen, dass es „eine DSGVO-Abmahnwelle nicht geben werde“, haben sich noch nicht bestätigt.
Ich sehe häufig Datenschutzerklärungen, in denen zwar alle Tools zur Verarbeitung personenbezogener Daten aufgelistet wurden. Jedoch der – gesetzlich notwendige – Hinweis auf Tools in der Datenschutzerklärung, die Nutzerdaten zu speichern führt nicht dazu, dass diese Tools auch datenschutzgemäß und nach EU-Recht zulässig sind.
Das bekannteste Beispiel sind die Facebook-Plugins: Obwohl es seit 2016 ein Urteil des LG Düsseldorf gibt, dass klar stellt, dass die Facebook like- und share-Button gegen Datenschutzrecht verstoßen, werden diese weiterhin auf unzähligen Webseiten eingebunden.
Insbesondere wurde bisher aus folgenden Gründen abgemahnt:
- fehlende Datenschutzerklärung
- Einbindung von Google Fonts
- fehlerhafte Einbindung von Google Analytics
- Verwendung der Buttons facebook like und share
- fehlerhafte und unverschlüsselte KontaktformulareWenn Sie von einer Abmahnung betroffen sind, geben Sie bei unklarer Rechtslage nie ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab! Momentan stelle ich gerade eine Liste zusammen, was konkret in so einem Fall zu prüfen ist und wie vorgegangen werden sollte. Im Zweifel sollte immer ein Fachanwalt konsultiert werden.
Nutzen Sie die Zeit und machen Sie Ihre Webseite abmahnsicher, falls Sie es bisher noch nicht oder nur halbherzig getan hatten.
Zusätzlich zum DSGVO-Webinar und zum DSGVO Kurs biete ich im Juni 2018 ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch für Interessenten an.
Ich möchte mit meinem Wissen dazu beitragen, das Datenbewußtsein auf die heutigen Anforderungen anzuheben und individuellen Anforderungen bezüglich der DSGVO klar und strukturiert umzusetzen.
Ihre
Cornelia Starke
https://starkes-marketing.com
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